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Fragestellung Volksbefragung 25. Februar 2024

Die Volksbefragung bringt uns die Möglichkeit PV-Anlagen auf Freiflächen in limitiertem Ausmaß und unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.

 

Limitierung der Flächen

Abgefragt werden alle Grundstücke, zu denen ein Antrag auf Umwidmung in „Grünland Photovoltaikanlagen“ vorliegt. Gemeinsam haben die Flächen eine Größe von 9 Hektar.

Erfüllen alle Anlagen die zur Widmung notwendigen Bedingungen und werden sie auch tatsächlich errichtet, können wir unsere potentielle Jahresstromproduktion in Hollabrunn um bis zu 12.870 MWh[1] pro Jahr steigern.

Ein kräftiges Stück näher zum Ziel

In Hollabrunn wurden 2022 rd. 85.000 MWh Strom verbraucht. Bis 2030 wird mit einem Verbrauch von 120.000 MWh gerechnet. 47.000 MWh Strom pro Jahr wollen wir davon mit PV-Anlagen erzeugen[2].

Der PV-Ausbau auf den Freiflächen bringt uns unserem Ziel der Stromunabhängigkeit ein kräftiges Stück näher. Wenn wir die bereits jetzt auf den Dächern im Gemeindegebiet produzierten 9.000 MWh nochmals um 13.500 auf 22.500 MWh steigern können und die 12.870 MWh der Freiflächenanlagen hinzuzählen, fehlen uns auf das Ziel nur noch angenommene 11.630 MWh oder etwas mehr als 8 Hektar an Freiflächen.

Wir bleiben flexibel und technologieoffen

Mit der Widmung schaffen wir einen entscheidenden Schritt nach vorne. Gleichzeitig behalten wir uns alle Möglichkeiten offen, auf technologische Entwicklungen zu reagieren, um das weitere Potential von 13.500 MWh für Anlagen auf Gebäuden, Fassaden, Park- oder auch Verkehrsflächen auszubauen oder effizienter zu nutzen. Jetzt noch relativ teure und damit unrentable Anlagen, wie z.B. die Überdachung von Parkplätzen könnten in Zukunft vielleicht doch realisierbar werden.

Drei Bedingungen für PV-Anlagen auf Freiflächen

A Verpflichtende Mehrfachnutzung

Jede zu widmende Fläche muss einer Mehrfachnutzung zugeführt werden. Das kann entweder über eine zusätzliche landwirtschaftliche Nutzung und/oder durch eine Nutzung als Naturschutzfläche geschehen.

Damit ist sichergestellt, dass durch die Errichtung der Anlagen keine landwirtschaftlich nutzbare Fläche verloren geht oder diese Fläche z.B. zur notwendigen Steigerung der Biodiversität beiträgt.

B maximale Versiegelung von 5% und vollständiger Rückbau

Für die Errichtung der PV-Anlagen auf Freiflächen dürfen maximal 5% des Bodens versiegelt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir nicht, welche technologischen Entwicklungen es uns in Zukunft ermöglichen noch effizienter Strom aus erneuerbaren Quellen zu produzieren. Sollte eine Anlage irgendwann nicht mehr benötigt werden, muss sie vollständig rückgebaut werden können.

C Mindestens 30% der installierten Leistung für die Gemeindebevölkerung

Die Errichter sind verpflichtet, dass mindestens 30% des produzierten Stroms ihrer Anlagen der Bevölkerung über eine Bürgerbeteiligung oder über eine Erneuerbare Energiegemeinschaft EEG zu Gute kommen zu lassen.

  1. Über eine Bürgerbeteiligung besteht die Möglichkeit für alle Gemeindebürger am wirtschaftlichen Erfolg der PV-Anlagen zu partizipieren.
     
  2. Über die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft können alle Haushalte in Hollabrunn den lokal erzeugten Strom der Freiflächen-PV-Anlagen ohne eigene Investitionskosten direkt beziehen. Der Preis dafür wird innerhalb der Gemeinschaft festgelegt und ist von Marktschwankungen und den Preisanpassungen der Energieversorger unabhängig.

Davon profitieren alle, …

  • die selbst keine PV-Anlagen errichten können oder wollen und
  • deren Verbrauch größer als die Stromproduktion ihrer eigenen Anlage ist.

Produziert die eigene Anlage mehr Strom als man selbst benötigt, kann man seinen überschüssigen Strom an die Energiegemeinschaft liefern und damit wahrscheinlich mehr Ertrag erzielen, als durch den Verkauf an einen Energiehändler.

Es ist geplant, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ihre bereits errichteten PV-Anlagen ebenfalls in eine Energiegemeinschaft einbringt, die für alle Bürgerinnen und Bürger offensteht.

Verbindlichkeit der Volksbefragung

Das Ergebnis der Volksbefragung ist einem Gemeinderatsbeschluss gleichzusetzen, wenn eine Wahlbeteiligung von mindestens 50% erreicht wird.

Ablauf der Volksbefragung

Die Volksbefragung findet am Sonntag, 25. Februar 2024 statt. Sie muss rechtlich genauso ablaufen, wie z.B. eine Gemeinderatswahl, also mit Wahlkommission, Wahlhelfern usw.

 


[1] Siehe Berechnungen Artikel „Zahlen, Daten, Fakten“

[2] Siehe Berechnungen Artikel „Zahlen, Daten, Fakten“

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