Zwei Dringlichkeitsanträge in der Gemeinderatssitzung am 24. September 2024 mussten seitens der ÖVP-Fraktion abgelehnt werden, da einerseits die Dringlichkeit nicht gegeben ist, bzw. künstlich erzeugt wurde und andererseits diese inhaltlich von der Gemeinde teilweise gar nicht beschlossen werden können.
Wahlkampfkostengrenze für die Gemeinderatswahlen
Es ist seit März 2024 bekannt, dass die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich am 26. Jänner 2025 stattfinden werden. Ein Antrag zur Begrenzung der Wahlkampfkosten hätte also schon in zwei Gemeinderatssitzungen eingebracht werden können und das ganz ohne Dringlichkeit. Viel wichtiger ist allerdings, dass ein solcher Beschluss seitens des Gemeinderates gar nicht zu fassen ist. Für eine Wahlkampfkostenobergrenze ist eine Gesetzesänderung im Niederösterreichischen Landtag notwendig.
Erhöhung und Fortführung des "Blau-Gelben Schulstartgeldes"
Das "Blau-Gelbe Schulstartgeld" wurde in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 als befristete und außerordentliche Unterstützung gewährt, um die niederösterreichischen Familien in einer Phase außergewöhnlicher finanzieller Belastungen, verursacht durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die damit verbundene Rekordinflation, zu entlasten. Diese Maßnahme war von Beginn an als temporäre Soforthilfe konzipiert.
Seitdem haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändert: Die Inflationsrate hat sich von 8,6 Prozent im Jahr 2022 und 7,8 Prozent im Jahr 2023 auf nunmehr 2,4 Prozent stabilisiert. Parallel dazu sind die Löhne durch die Verhandlungen der Sozialpartner in den Jahren 2022 und 2023 jeweils um nahezu 10 Prozent gestiegen. Diese Entwicklungen haben dazu beigetragen, die finanzielle Lage vieler Haushalte zu
verbessern, die Kaufkraft zu steigern und die Inflation zu reduzieren.
Zusätzlich dazu wurden auf Bundesebene weitere Maßnahmen eingeführt oder ausgeweitet, die Familien gezielt und nachhaltig unterstützen:
1. Das Schulstartgeld des Bundes: Dieses wird automatisch im Rahmen der Familienbeihilfe für alle Kinder von 6 bis 15 Jahren im August bzw. September überwiesen. Es handelt sich um eine jährlich angepasste Zahlung, die im Jahr 2024 pro Kind 116,10 Euro beträgt.
2. Die Aktion "Schulstartklar!": Diese Maßnahme unterstützt Familien mit geringem Einkommen durch Gutscheine in Höhe von 150 Euro pro Kind für Schulanschaffungen.
3. Erhöhter Familienbonus Plus: Dieser wurde auf 2.000 Euro pro Kind angehoben und bietet damit eine deutliche steuerliche Entlastung für Kinder und Familien.
4. Valorisierter Familienmehrbetrag: Dieser wurde auf 700 Euro erhöht und trägt ebenfalls dazu bei, Familien mit niedrigem Einkommen spürbar zu entlasten.
Wir verstehen natürlich, dass viele Familien auf finanzielle Unterstützung zum Schulstart zählen. Daher setzen wir uns für gezielte und bedarfsorientierte Förderungen ein, die den Familien, die tatsächlich Hilfe benötigen, am meisten zugutekommen. Dies unterscheidet sich deutlich von der Forderung nach Gießkannenförderungen der SPÖ, die pauschale Zahlungen und teilweise Doppelförderungen verlangt und dabei reinen Populismus betreibt. Solche ungezielten Förderansätze belasten das Budget unnötig und führen zu einer ineffizienten Verwendung öffentlicher Mittel. Interessanterweise kritisiert die SPÖ zugleich regelmäßig das Landesbudget und fordert dennoch Förderungen, die dem Prinzip einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Budgetpolitik widersprechen.
Angesichts der umfassenden bundesweiten Unterstützungsleistungen und der Notwendigkeit einer verantwortungsvollen und gezielten Förderpolitik hat der niederösterreichische Landtag keinen Beschluss für eine Fortführung des "Blau-Gelben Schulstartgeldes" im Schuljahr 2024/2025 gefasst.