GR – Sitzungen in den KGs

Die Opposition fordert in der nächsten Gemeinderatssitzung die Verlegung von Sitzungen in die Katastralgemeinden bzw. Dorfhäuser. Laut Gemeindeordnung sind alle Sitzungen öffentlich, außer hoheitliche Verwaltungsakte dürfen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses nur in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden.

Das Rathaus der Bezirksstadt Hollabrunn ist der Sitz der Stadtgemeinde Hollabrunn mit all seinen Katastralgemeinden. Jede Bürgerin und jeder Bürger wissen, dass sie dort mit Verantwortlichen in Kontakt treten können, in welchem Zusammenhang auch immer. So soll aus unserer Sicht auch für Gemeinderatssitzungen bleiben. Der Stellenwert der KG`s soll damit nicht geschmälert werden. Erst wenn es möglich in allen Katastralgemeinden eine Gemeinderatssitzung abzuhalten, kann man über eine entsprechende Vorgangsweise diskutieren. Außerdem sollte in Gemeinderatssitzungen sachlich diskutiert oder argumentiert werden, aus diesem Gesichtspunkt ändert es nichts, ob ein Beschluss hier oder da gefällt wird.