Politisch war und ist der Erhalt dieses beliebten Treffpunktes immer eine Herzensangelegenheit der Hollabrunner Volkspartei. Aus diesem Grund wurde im Vorjahr, als der Standort des neuen Kindergartens ausgewählt war, mit dem Hütterlbetreiber der Dialog gesucht. Die Stadtgemeinde Hollabrunn hat dem Pächter des Hütterl’s, ein Angebot über die Errichtung eines Neubau-‘‘Hütterl am Teich‘‘, samt öffentlichen Toiletten, vorgelegt. Da man zu keiner Einigung finden konnte, wurde der Seifried OG der Pachtvertrag ordnungsgemäß gekündigt, woraufhin dieser die Stadtgemeinde Hollabrunn klagte. Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekam in erster und zweiter Instanz Recht, nun geht jedoch der Betreiber in die dritte Instanz. Einerseits wurde jahrelang vom Betreiber das Ansuchen auf Reduktion der Pachtkosten an die Stadtgemeinde gestellt, da angeblich zu wenig Verdienst, andererseits klagt dieser nun die Stadtgemeinde auf Verdienstentgang, in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Wie passt das zusammen? Das beweist nur, dass das einzig wahre Interesse des Hütterlbetreibers darin liegt, so viel Geld wie möglich aus diesem Hütterl-Krimi zu lukrieren. Von einer Herzensangelegenheit, zum Erhalt des beliebten Treffpunktes, kann hier wohl nicht mehr die Rede sein. Vom Betreiber werden laufend falsche Gerüchte gestreut, demnach die Stadtgemeinde mit einer Räumungsklage bzw. der Schließung des ‘‘Lokales‘‘ droht. Fakt ist, dass der Betreiber nur so lange am Weiterbestehen des Hütterl‘s interessiert ist, bis seine finanziellen Forderungen erfüllt wurden. So wie der Herr Seifried, will auch die Opposition Kapital aus der Geschichte schlagen, obwohl diese der Vertragskündigung zugestimmt hat, stellt man sich nun hinter den Hütterlbetreiber. Mit Unwahrheiten wird den Gästen ein völlig falsches Bild der Situation dargestellt und übermittelt. Auf Antrag der Hollabrunner Volkspartei wurde in der letzten Gemeinderatssitzung der Fortbestand dieses Jugendtreffpunktes, in welcher Form auch immer, einstimmig beschlossen.
Es geht in die 3.Runde
In der Causa ,,Hütterl am Teich‘‘, Klage der Firma Seifried gegen die Stadtgemeinde Hollabrunn (und nicht umgekehrt!), geht es nun in die dritte Instanz.
Vorweg sei erwähnt, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn in den ersten beiden Instanzen bereits Recht zugesprochen bekam.
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