Budget für das Haushaltsjahr 2012

In der Gemeinderatsitzung vom 13.12.2011 wurde das Budget für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt und nach einer umfassenden Diskussion beschlossen. Insgesamt wird bei Einnahmen in Höhe von EUR 23.893,1 Tsd. mit einem Abgang von EUR 345,0 Tsd. gerechnet.

Einen wesentlichen Einnahmenbeitrag stellen die Ertragsanteile (Beteiligung der Länder und Gemeinden an den Steuereinnahmen des Bundes) dar. Nach einer erfreulichen Verbesserung der Einnahmen aus Ertragsanteile auf EUR 8.783,9 Tsd. (+7,8 %) im Jahr 2011 wurden angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Jahr 2012 mit einer Erwartung von EUR 8.894,5 Tsd. (+1,2 %) die Aussichten erneut gedämpft.

Auch in den nächsten Jahren ist bei den Ertragsanteilen von keinen Steigerungsraten auszugehen, was die Stadtgemeinde Hollabrunn zur Erfüllung eines ausgeglichen Jahreshaushaltes vor erhebliche Herausforderungen stellen wird.

Auf der Ausgabenseite engen vor allem die kontinuierlich steigenden Sozialkosten von EUR 4.589,5 Tsd. (+2,5 %) den Handlungsspielraum ein. Die Sozialkosten werden nach Maßgabe vom Land NÖ in den nächsten Jahren mit Steigerungsraten von jährlich rund +7,25 % den Gemeindehaushalt nachhaltig belasten.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sind für 2012 Straßenbaumaßnahmen von jährlich EUR 772,8 Tsd. geplant. Weiters schlagen sich ausgabenseitig einige Einmalkosten wie Kommassierungsbeitrag EUR 35,0 Tsd., Maßnahmen  Hochwasserschutz EUR 60,0 Tsd., Sanierungsmaßnahmen Sporthalle EUR 75,0 Tsd. und Errichtung Baumkataster EUR 30,0 Tsd. zu Buche.

Für die Jugend soll mit der Einführung einer mobilen Jugendarbeit durch Fachkräfte eine kompetente Lösung etabliert werden, was mit einem erhöhten Aufwand für die Stadtkasse verbunden sein wird.

Der Gesamtaufwand im Jahreshaushalt wird sich mit EUR 24.238,1 Tsd. niederschlagen, woraus ein formeller Haushaltsausgleich von EUR 345,0 Tsd. erforderlich wird, was einem Wert von 1,4 % des Jahresbudgets entspricht.

Der Schuldenstand der Stadtgemeinde per Ende 2012 beträgt vor Treuhandverbindlichkeiten EUR 31.347,7 Tsd. (EUR 2.703,32/Kopf). Hievon entfallen EUR 25.375,4 Tsd. (EUR 2.188,30/Kopf) auf Schulden aus Kanal und Wasserwirtschaft die durch Gebühren, Entgelte und Tarife weitestgehend gedeckt sind.